Januar 27, 2019

Weg mit 219a



Am 26.01.2018 war der Bundesweite Aktionstag gegen den Paragraphen 219a StGB, weshalb wir uns auf dem Asmus-Bremer-Platz versammelten.

Der Paragraph § 219a StGB verbietet es, dass Ärztinnen Werbung für Schwangerschafsabbrüche machen dürfen. Was der Paragraph aber auch verbietet, ist, dass Frauen Informationen von Ärztinnen bekommen, ob und wie Schwangerschafsabbrüche durchgeführt werden.
Informartionen von Ärzt*innen sind aber die Voraussetzung, um sich bei ungewollten Schwangerschaften selbstbestimmt für oder gegen eine Schwangerschaft zu entscheid, deshalb weg mit § 219a StGB!

Die Kritik, dass durch Informationen Schwangerschaftsabbrüche normalisiert werden, ist nahezu diffamierend. Frauen sind weder naiv noch dumm – der Paragraph entmündigt Frauen.
Schwangerschaftsabbrüche sind nichts, was Frauen mal eben so in der Mittagspause erledigen. Auch dann nicht, wenn es freie und vertrauenwürdige Informartionen gäbe.

Es darf nicht sein, dass Ärzt*innen kriminalisiert werden, weil sie Frauen in schwierigen Lebenslagen unterstützen. Es darf nicht sein, dass Frauen wichtige Informationen für einen Entscheidungsprozess verwehrt werden und unmöglich macht, sondern diesen unter Strafe stellt.

Der Paragraph ist ein Überbleibsel aus der NS-Zeit, und auch deshalb, lange nicht mehr zeitgemäß. Dieser Paragraph wurde eingeführt, während körperliche und sexuelle Selbstbestimmt sowie Frauenrechte wertlos waren. Heute erleben wir hingegen das Privileg von Stärkung der Selbstbestimmung und Menschenrechte, was nicht bei Frauenrehchte enden darf! Frauenrechte sind Menschenrechte – weg mit § 219a StGB.

Die Frauenbewegung hat erst 1995 die straffreie Abtreibung unter bestimmten Voraussetzungen erkämpft und heute, da müssen wir weiterkämpfen für unsere Rechte! Wir, die Grüne Jugend Kiel, setzt sich weiter für die Abschaffung des § 219a StGB ein ohne jeden Kompromiss.
Körperliche Selbstbestimmung ist nicht verhandelbar!



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