Februar 16, 2021

Ökologische Verträglichkeit im Bau



Die Grüne Jugend Kiel setzt sich dafür ein, dass mehr auf ökologische Verträglichkeit bei Neubebauungen, insbesondere Flächenversiegelungen, geachtet wird. Dafür sollte die Strafzahlung bei Umweltvergehen an den Umsatz des jeweiligen Unternehmens gekoppelt werden, das gegen die Auflagen verstoßen hat. Weiter fordern wird, dass Ausgleichsflächen nicht mehr auf einen Zeitraum zu begrenzen sind und die Prüfung der Option einer verpflichtenden ökologischen Baubegleitung veranlasst wird.

Begründung:

In der jüngeren Vergangenheit hat sich gezeigt, dass sich Unternehmen relativ wenig für Umweltauflagen interessieren. Zuletzt hat Möbel Höffner mit der Zerstörung von Ausgleichsflächen für Schlagzeilen gesorgt. Die veranschlagten Strafzahlungen für Umweltverstöße halten wir für zu gering für große Unternehmen, weshalb wir dies an den Umsatz des Unternehmens koppeln wollen.

Die Ausgleichsflächen sind momentan auf den Zeitraum von 7 Jahren begrenzt. Da wir aber hinsichtlich der Pariser Klimaziele auch nach den 7 Jahren eine intakte Umwelt brauchen, macht eine zeitliche Begrenzung für Ausgleichsflächen wenig Sinn.

Die ökologische Baubegleitung für den Prüner Schlag, die als Kompromiss etabliert wurde, aber enttäuschenderweise nicht anwesend war, als die Ausgleichsflächen zerstört wurden, möchten wir als verpflichtenden Standard etablieren, um zukünftig, einhergehend mit mehr Fokus auf eben diese ökologische Baubegleitung, Ignoranz gegenüber Umweltauflagen zu verhindern.

Letztlich führt auch die unnötige Flächenversiegelung dazu, dass der Umwelt geschadet wird. Flächen, die einmal versiegelt sind, können oftmals nicht innerhalb von kürzester Zeit ähnlich effektiv zum Klima- und Umweltschutz beitragen, wie sie es vor der Bebauung getan haben. Deswegen soll die ökologische Verträglichkeit hier in den Mittelpunkt gestellt werden.



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