November 2, 2019

Für legale Sexarbeit und eine verbesserte Unterstützung der Sexarbeiter*innen



Die Mitgliederversammlung möge beschließen:

Sich für eine weiterhin legale Sexarbeit einzusetzen. Um Beratungsangebote und
die Situation von Sexarbeiter*innen zu verbessern, soll eine Bedarfsermittlung
unter Einbeziehung der Fachberatungsstellen und der in Sexarbeit tätigen
Personen gemacht werden.

Wir verurteilen Menschenhandel und fordern alle Ebenen dazu auf, verstärkt gegen
Menschenhandelsnetzwerke vorzugehen. Ein Bleiberecht für Opfer ist im Kampf
gegen Menschenhandel das Mindeste.

Begründung:

Am 15. Oktober tagte durch Initiierung von Leni Breymeier ein fraktionsübergreifender Arbeitskreis, der sich mit dem „schwedischen Modell“ des Sexkaufverbots auseinandersetzen soll. Zusätzlich beschloss die SPD Baden-Württemberg bereits, sich auf dem nächsten SPD-Parteitag für die Einführung des sogenannten „nordischen Modells“ auszusprechen.

Das aus Schweden stammende Gesetzesmodell sieht vor, die Kund*innen von Sexarbeiter*innen zu bestrafen. Obwohl die in der Sexarbeit tätigen Personen nicht bestraft werden, zeigt eine Evaluation über die Lage in Schweden, dass die Sexarbeiter*innen de facto in die Illegalität abgedrängt werden [1].

Die Fronten der Debatte haben sich verhärtet und der Diskurs wird auf Basis von Emotionen und nicht von Fakten geführt. Zudem ist die Debatte bevormundend und bezieht Sexarbeiter*innen nicht ausreichend mit ein. Daher wünschen wir uns eine Ermittlung der Bedarfslage unter Einbeziehung der in der Sexarbeit Tätigen und der zuständigen Fachberatungsstellen.

Das Gesetz verletzt das Selbstbestimmungsrecht. Solch ein Gesetz kann nicht feministisch sein. Das Gesetz differenziert nicht zwischen Menschen, die von Ausbeutung betroffen sind und Menschen, die sich frei dazu entscheiden, den Beruf auszuführen. Durch die Illegalisierung wird diesen Menschen ihr selbstgewählter Arbeitsplatz genommen oder in die Illegalität abgedrängt. „Normale“ Freier*innen bleiben dadurch weg und Sexarbeiter*innen müssen aus wirtschaftlichen Gründen auch unangenehme Kund*innen annehmen. Es wird jegliche Form sexueller Dienstleistung verboten, auch beispielsweise sexuelle Assistenz für Menschen mit Behinderungen.

Zwar soll das Gesetz die Sexarbeiter*innen nicht treffen, doch in der Realität führt eine Bestrafung von Freier*innen zu Bespitzelungen von Sexarbeiter*innen durch Polizist*innen und sorgt dafür, dass die Sexarbeit an prekären Orten durchgeführt wird. Das Gesetz verstärkt die bereits vorhandene Stigmatisierung und Ausgrenzung und sorgt für unsichere Arbeitsbedingungen.

Für Sexarbeiter*innen, die von Ausbeutung oder wirtschaftlicher Not betroffen sind, wird aufsuchende Sozialarbeit sowie Beratungsarbeit erschwert oder unmöglich gemacht. Auch die Lage für Menschen, die von Menschenhandel betroffen sind, wird durch ein Verbot nicht verbessert. Statt eines Verbots sollten wirksame gesetzliche Maßnahmen wie beispielsweise ein Bleiberecht für Opfer von Menschenhandel eingeführt werden.

Ganz egal, ob die Befürworter*innen des schwedischen Modells sich eine Gesellschaft ohne Sexarbeit wünschen, das Verbot sorgt nicht dafür, dass es Sexarbeit nicht mehr gibt.



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