Berücksichtigung auf den COVID-Impflisten
Die Grüne Jugend Kiel solidarisiert sich mit den Medizinstudierenden im Praktischen Jahr am UKSH in Kiel und deren Forderung auf den Covid-Impflisten berücksichtigt zu werden. Wir fordern die Klinikleitung auf, allen PJler*innen und allen weiteren Gruppen, welche in Bereichen mit sehr hohem Expositionsrisiko tätig sind (Prioritätsgruppe 1: Intensivstation, Notaufnahme, Covid-Station, etc.), schnellstmöglich einen Impftermin zuzuteilen.
Bei der Zuteilung von Covid-Impfungen darf es ab sofort keinen Unterschied mehr zwischen PJler*innen und anderen Klinikmitarbeiter*innen geben. Alle Personen, welche in den vulnerablen Bereichen arbeiten, müssen unabhängig von Position oder Arbeitsrang bei der Vergabe von Impfterminen gleich behandelt werden.
Der Vorstand wird damit beauftragt, baldmöglichst eine Pressemitteilung zu diesem Thema herauszugeben.
Begründung:
Medizinstudierende im Praktischen Jahr am UKSH werden zurzeit nicht geimpft, obwohl sie in denselben Bereichen mit sehr hohem Expositionsrisiko (Intensivstation, Notaufnahme, Covid-Station, etc.) wie andere Klinikmitarbeiter*innen, welche bereits geimpft wurden, arbeiten. Laut Impf-Verordnung besitzen aber alle Personen, die in Bereichen tätig sind, in denen ein sehr hohes Expositionsrisiko besteht, die höchste Priorität. Am UKSH werden PJler*innen aber zurzeit grundsätzlich noch nicht geimpft, mit der Begründung der Kliniksprecherin, dass „durch den rotierenden Einsatz der PJ-Studenten diese im Gegensatz zu unseren fest eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht durchgängig im ‚gefährdeten‘ Einsatzbereich tätig sind.“ Zudem sei die „Wahrscheinlichkeit für eine schwere Erkrankung mit COVID-19 eher gering.“ PJler*innen sollen am UKSH erst als „Gesamtgruppe“ mitgeimpft werden, wenn mehr Impfstoff geliefert wird.
Wir als Grüne Jugend Kiel finden, dass diese Behandlung nicht sein darf, weil sie ungerecht ist und bestimmte Gruppen einer unnötigen Gefahr ausgesetzt werden. Stattdessen sollten Mitarbeiter*innen, welche in den Bereichen mit sehr hohem Expositionsrisiko arbeiten, unabhängig von Position oder Arbeitsrang, derselben Impf-Gruppe angehören. Dies beziehen wir aber nicht nur auf PJler*innen. Hierin eingefasst sehen wir auch z.B. Leistende des Freiwilligen sozialen Jahres und des Bundesfreiwilligendienstes. Die Begründung, dass die Wahrscheinlichkeit für eine schwere COVID-19 Erkrankung eher gering sei, darf nicht als Grundlage für die Impfpriorisierung des UKSH genommen werden. Hier ist die Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit eindeutig. Darüber hinaus können in den vorgenannten Gruppen Menschen eingeschlossen sein, die eine Vorerkrankung besitzen und denen das Nachgehen einer normalen Tätigkeit zwar ermöglicht wird, sie aber dennoch eher Gefahr laufen, schwer an COVID-19 zu erkranken. Nach der Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit werden Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen aber erst in der Priorisierungsgruppe zwei berücksichtigt. Weiter dürfen gerade Menschen, die auch noch in Bereichen mit hohem Expositionsrisiko arbeiten, nicht vergessen werden. Die Corona-Pandemie wird uns noch Jahre beschäftigen. Wir sehen das große Problem, dass sich junge Menschen, die sich – aktuell und zukünftig – für ein Freiwilliges soziales Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst gemeldet hätten, aufgrund der Gefahr einer schweren COVID-19-Erkrankung sich anderen Bereichen zuwenden (müssen). Den Fachkräftemangel kann man aus unserer Sicht so nicht beenden. Außerdem werden junge Menschen in diesem Fall strukturell einer unnötigen Gefahr ausgesetzt und trotz ihres sozialen Engagements benachteiligt. Die vom UKSH genannte Begründung, dass die PJ´ler*innen, aber aus unserer Sicht auch alle anderen Personengruppen, die nicht fest angestellt sind und somit in vielen Bereichen tätig sein können, nicht durchgängig im gefährdeten Bereich arbeiten, können wir ebenfalls nicht nachvollziehen. In einer Notaufnahme bei einem Menschen mit einem gebrochenen Bein kann das Coronavirus ebenso vorhanden sein wie auf der Covid-Station. Da hier aber zunächst das Augenmerk auf das gebrochene Bein gerichtet wird, ist das Coronavirus eine viel verstecktere Gefahr als in einem Bereich mit an Covid-19 erkrankten Patient*innen, bei denen das Virus nachgewiesen wurde. Das UKSH soll stattdessen der Pflicht nachkommen, gerade in dieser Pandemie die Mitarbeiter*innen, egal welchen Arbeitsranges, bestmöglich zu schützen – insbesondere vor COVID-19.
Darüber hinaus gibt es Gegenbeispiele zur Handhabe des UKSH. Beispielsweise wurden PJler*innen in der Imland-Klinik in Rendsburg und Eckernförde von vornherein auf den Corona-Impflisten berücksichtigt, sofern sie in den priorisierten Bereichen arbeiten. Und das mit der völlig logischen Begründung der Klinik-Sprecherin: „Wenn ich in der Notaufnahme arbeite, ist es egal, ob ich Oberarzt, Schwester, PJler oder FSJler bin.“
Da eine Ansprache an das UKSH bisher keine Wirkung zeigt, solidarisieren wir uns durch eine Pressemitteilung nun auch öffentlich.
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